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Belastung der Außenluft durch Stickstoffdioxid (Landkreis Fulda, 2019)

Definition

Am 19. Juli 1999 ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft (1. Tochterrichtlinie) in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltenden EU-Richtlinien zur Luftqualität schrittweise ab. Am 13.12.2000 trat die Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid (2. Tochterrichtlinie) in Kraft. Grenzwerte für diese Schadstoffe waren bisher nicht in EU-Richtlinien geregelt. Die Richtlinien wurden auf der Grundlage der Richtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitätsrahmenrichtlinie) erlassen und sind Teil eines integrierten Maßnahmepaketes der Europäischen Gemeinschaft zur Luftreinhaltung. In den Anhängen I bis IV der Richtlinie 1999/30/EG sowie I und II der Richtlinie 2000/69/EG sind die Grenzwerte mit den entsprechenden Rahmenbedingungen (Mitteilungszeitraum, Toleranzmarge, Geltungstermin) festgelegt. Bei den in diesen Richtlinien festgesetzten Grenzwerten handelt es sich um Mindestanforderungen; die Mitgliedstaaten können auch strengere Grenzwerte festlegen. Stickstoffdioxid (NO2) zählt zu den klassischen Schadstoffen in der Außenluft und ist wegen seiner Auswirkungen auf das Atemsystem von Bedeutung. Die Außenluftkonzentrationen werden von den Umweltbehörden der Länder durch kontinuierliche telemetrische Luftqualitätsmessungen fest installierter Messstationen regelmäßig überwacht. Neben den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) soll dokumentiert werden, mit welcher Häufigkeit Überschreitungen des Grenzwertes (1-Stunden-Mittelwert) auftreten. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind erst ab 2010 rechtsverbindlich einzuhalten. Auch dann bleiben Überschreitungen in einem gewissen Umfang rechtlich zulässig. Die diesbezüglichen Festlegungen sind im Indikator vermerkt.

Datenhalter

Umweltbehörden der Länder

Originalquelle

Tabelle Fulda - Petersberger Straße, Verkehrsmessstation, städtisches Gebiet

Jahr Stickstoffdioxid
Jahresmittelwert (in µg/m³ Luft) Häufigkeit EU-Grenzwertüberschreitungen, zulässig: 18 pro Jahr (1-Stunden-Mittelwert)
Grenzwert: 40 µg/m³ Luft Grenzwert: 200 µg/m³ Luft
2019
2018

Tabelle Fulda - Zentral, Hintergrundmessstation, städtisches Gebiet

Jahr Stickstoffdioxid
Jahresmittelwert (in µg/m³ Luft) Häufigkeit EU-Grenzwertüberschreitungen, zulässig: 18 pro Jahr (1-Stunden-Mittelwert)
Grenzwert: 40 µg/m³ Luft Grenzwert: 200 µg/m³ Luft
2019
2018
gesundheitsrisiken_aus_der_umwelt/stickstoffdioxid_in_der_aussenluft_nach_messstationen_im_zeitvergleich.1602591756.txt.gz · Zuletzt geändert: 13.10.2020 12:22 von jfitzenberger
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