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Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung

Schwerpunkt des Themenfeldes sind Indikatoren zur Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung, der ambulanten Versorgung, der teilstationären und stationären Versorgung sowie der Versorgung in Pflegeeinrichtungen und in weiteren Leistungsbereichen. Zur Gesundheitsvorsorge gehören die primäre, sekundäre sowie die tertiäre Prävention. Unter primärer Prävention werden alle Maßnahmen verstanden, die der Erhaltung der Gesundheit dienen, solange noch keine Krankheit vorliegt. Beispiele für Indikatoren zur primären Prävention sind die Indikatoren zur Schwangerenbetreuung und zu Impfungen. (Anmerkung: Die Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen dienen nicht nur der Primärprävention, sondern ebenfalls der Sekundärprävention und teilweise sogar der Tertiärprävention.) Hauptaufgaben der sekundären Prävention sind die Früherkennung von Gesundheitsschäden und die Einsetzung einer möglichst frühzeitigen Therapie. Früherkennung bedeutet, die Krankheit in einem Stadium zu entdecken, in welchem die betroffene Person noch keine Symptome wahrnimmt bzw. Eltern noch keine beunruhigenden Zeichen einer Störung bei ihrem Kind feststellen. Beispiele für Indikatoren zu sekundären Präventionsmaßnahmen sind Indikatoren zu Einschulungsuntersuchungen, zur Kariesprophylaxe, zu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und Gesundheits-Check-ups. Maßnahmen der tertiären Prävention haben die Verhütung von Sekundärschäden bei bereits Geschädigten und die Vermeidung von Rückfällen zum Ziel. Beispiele für Indikatoren zur tertiären Prävention sind Indikatoren zur Rehabilitation und zu den sozialpsychiatrischen Diensten.

inanspruchnahme_von_leistungen_der_gesundheitsfoerderung_und_der_gesundheitsversorgung.1462797963.txt.gz · Zuletzt geändert: 09.05.2016 12:46 von jfitzenberger
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