Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung | |||
inanspruchnahme_von_leistungen_der_gesundheitsfoerderung_und_der_gesundheitsversorgung:impfquote_bezueglich_masern_mumps_roeteln_windpocken_meningokokken_und_pneumokokken_bei_schulanfaengern_nach_migrationshintergrund [08.10.2020 09:36] jfitzenberger [Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken bei Schulanfängern (Landkreis Fulda, 2012-2015)] |
inanspruchnahme_von_leistungen_der_gesundheitsfoerderung_und_der_gesundheitsversorgung:impfquote_bezueglich_masern_mumps_roeteln_windpocken_meningokokken_und_pneumokokken_bei_schulanfaengern_nach_migrationshintergrund [25.04.2022 12:01] (aktuell) jfitzenberger [Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken bei Schulanfängern (Landkreis Fulda, 2012-2015 & 2017/2018)] |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken bei Schulanfängern (Landkreis Fulda, 2012-2015 & 2017/2018)====== | + | ====== Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Meningokokken und Pneumokokken bei Schulanfängern ====== |
===== Definition ===== | ===== Definition ===== | ||
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. | Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. |