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Schwerbehinderte nach Alter

Definition

Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Schwerbehinderte Menschen stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz. Das Schwerbehindertengesetz definiert nicht nur den Personenkreis, sondern regelt auch Nachteilsausgleiche und Leistungen. Dabei stehen insbesondere Leistungen im Erwerbsleben im Vordergrund. Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im erwerbsfähigen Alter bezieht sich der Grad der Behinderung auf eine Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Datenhalter

Hessisches Statistisches Landesamt (HSL)

Originalquelle

Tabelle Landkreis Fulda

JahrSchwerbehinderte Menschen am 31. Dezember
Alterinsgesamt
<1818 bis <2525 bis <3535 bis <4545 bis <5555 bis <60≥60
2018 513 380 799 1 028 2 835 2 607 19 491 27 653
2017 513 399 767 1 034 2 965 2 635 18 850 27 163
2016 528 384 749 1 062 3 084 2 601 18 265 26 673
2015 539 374 761 1 135 3 213 2 684 18 627 27 333
2014 534 366 743 1 167 3 353 2 651 18 319 27 133
2013 531 387 734 1 239 3 414 2 634 18 237 27 176