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Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen nach dem Zeitpunkt der ersten Inanspruchnahme im Zeitvergleich (Landkreis Fulda, 2011-2016)

Definition

Ziel, das Auftreten von Krankheiten, Störungen und Belastungen bei Mutter und Kind schon vor ihrer Entstehung zu verhindern. Daher sind wesentliche Aufgaben der Mutterschaftsvorsorge die Erkennung von Risiken für Mutter und Kind, die Erkennung von behandlungsbedürftigen Erkrankungen des Föten bereits im Mutterleib und die Vermeidung einer Frühgeburt. Der Anspruch der Schwangeren auf diese Vorsorgeuntersuchungen, die ärztliche Betreuung und die Hebammenhilfe während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung sind im Mutterschutzgesetz und in der Reichsversicherungsordnung festgelegt. Bei einer komplikationslosen Schwangerschaft werden zehn Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, die vor der 13. Schwangerschaftswoche beginnen sollten. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Vorsorgeuntersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert und im Rahmen der Perinatalerhebung erfasst. Die Perinatalerhebung ist ein Instrument der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe. Der Indikator gibt Auskunft über den Zeitpunkt der 1. Inanspruchnahme von Schwangeren- Vorsorgeuntersuchungen. Er bezieht sich auf die Anzahl der Schwangeren, die den Mutterpass bei der Entbindung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt über den Vergleich mit den Empfehlungen zur Schwangerenvorsorge.

schwangeren-vorsorgeuntersuchungen_nach_dem_zeitpunkt_der_ersten_inanspruchnahme_im_zeitvergleich.1502093642.txt.gz · Zuletzt geändert: 07.08.2017 08:14 von jfitzenberger
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